Rauchen und offenes Feuer im Wald verboten - Brand oberhalb vom Sohlacker
Das Forstamt Freiburg bittet wegen der aktuell stetig steigenden Waldbrandgefahr alle Waldbesucher um besondere Vorsicht. Nicht nur offenes Feuer außerhalb von Feuerstellen und das Rauchen sind zwischen März und Oktober verboten. Auch liegen gelassene Flaschen und Glasscherben können Feuer auslösen. Wer den Wald besucht solle außerdem die Zufahrtswege nicht mit Fahrzeugen blockieren, um der Feuerwehr im Notfall die Zufahrt zu ermöglichen. Autos dürfen darüber hinaus nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden. Vor allem über trockenem Gras sollen die Fahrzeuge nicht abgestellt werden, da heiße Katalysatoren oder Auspuffteile die trockene Vegetation leicht entzünden können.
Sofort die Feuerwehr alarmieren
Wer Reste eines glimmenden Feuers oder einen beginnenden Waldbrand bemerkt, wird gebeten, unverzüglich die Feuerwehr oder die Polizei zu informieren. Dabei komme es auf eine präzise Ortsbeschreibung an.
Waldbrand bei Gundelfingen geht glimpfllich aus
Am heutigen Mittwochvormittag (22. April 2020) erst war im Forstrevier Günterstal ein Waldbrand ausgebrochen. Oberhalb des Sohlacker hatte sich das Gehölz auf knapp 200 Quadratmetern entzündet. Ursachen waren zwei illegale Feuerstellen beim Horber Felsen. In einem zweistündigen Einsatz brachte die Feuerwehr de Brand unter Kontrolle. Schlimmeres verhindern konnten vier Waldarbeiter der mobilen Einsatztruppe des Forstamtes, die die Flammen mit sogenannten Feuerpatschen eindämmten, bis die Feuerwehr eintraf.
Laut Forstamt gab es noch nie so früh im Jahr einen Waldbrand wie an diesem 22. April. Zudem seien Brände dieser Größe eine absolute Seltenheit im Freiburger Stadtwald, heißt es aus dem Rathaus. Im Lörracher Stadtteil Hauingen war es erst am Wochenende zu einem größeren Waldbrand gekommen.
(br)