Auf dem Wochenmarkt und in Wartebereichen vor To-Go-Geschäften
Ab Montag (04.05.2020) gilt in Bad Krozingen eine erweiterte Maskenpflicht.
Während des Einkaufs und des Aufenthaltes auf den Bad Krozinger Wochenmärkten müssen die Kunden eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Auch in Wartebereichen von Außer-Haus Verkäufen, z.B. vor Gaststätten, Imbissen, Eisdielen oder Cafés gilt die Maskenpflicht. Kinder unter sechs Jahren müssen keine Maske tragen.
Auch das Rathaus in Bad Krozingen öffnet nächste Woche wieder für den Publikumsverkehr. Außer der Ortsverwaltung Schlatt haben alle Ortsverwaltungen und das Bürgerbüro im Bad Krozinger Rathaus wieder an drei Tagen für Kunden offen. Die neuen Öffnungszeiten sind: Montag und Mittwoch von 08:30 – 12:00 Uhr und donnerstags von 15:00 – 18:00 Uhr.
Vorgeschrieben ist eine Mund-Nasen-Bedeckung. Es gelten die üblichen Hygiene- und Abstandsregeln.
(dk)