
Die AfD in Baden-Württemberg darf weiter vom Geheimdienst überwacht werden
Anzeige
Die Partei hatte gegen ihre Einstufung als rechtsextremer Verdachtsfall geklagt - erfolglos
Der Verfassungsschutz darf die baden-württembergische Landes-AfD weiterhin als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen und beobachten. Das Verwaltungsgericht Stuttgart wies eine entsprechende Klage der AfD zurück. Zuvor hatte das Gericht schon in einem Eilverfahren so entschieden.
Das Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet den AfD-Landesverband seit 2022 als Verdachtsfall. Die Einstufung bedeutet, dass die Geheimdienstler die AfD genauer unter die Lupe nehmen, unter strengen Voraussetzungen Mitglieder observieren, Telefone überwachen, Informanten anwerben dürfen.
Anzeige