Deutschland: Rundfunkbeitrag bleibt rechtens

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Der in Deutschland erhobene Rundfunkbeitrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunksender verstößt nicht gegen Europa- oder Verfassungsrecht. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht in Stuttgart entschieden und damit die Klagen zweier Beitragszahler abgewiesen.

 

Vor Gericht gezogen war zum Einen eine Frau, die durch die Neuregelung der Gebühr im Jahr 2013 mehr zahlen muss. Sie besitzt keinen Computer oder Fernsehen und muss für ihr angemeldetes Radio jetzt mit 17,98 Euro genau so viel Zahlen, wie alle anderen Haushalte, in denen oft deutlich mehr Multimediageräte genutzt werden. Die Frau hatte sich durch die Haushaltspauschale übermäßig finanziell belastet gesehen.

 

In einem zweiten Fall hatte ein Mann mit schwerem Handicap gegen die Neuregelung des Rundfunkbeitrags geklagt. Als Besitzer eines gültigen Schwerbehindertenausweises mit der eigentragenen Kennziffer „RF“ war er bis zur Novelle von der Gebühr vollkommen befreit gewesen, jetzt muss er regelmäßig einen ermäßigten Beitrag überweisen.

 

Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung keine Ausnahmen auch für die vorliegenden Fälle zulasse. Die Frau hätte demnach keinen Anspruch darauf, dass der Beitrag abhängig von der Art der benutzten Geräte gestaffelt wird – der behinderte Mann gehöre gleichzeitig nicht automatisch einer finanziell bedürftigen Personengruppe an.