Das Bundesverfassungsgericht hat die Drei-Prozent-Hürde im deutschen Europawahlrecht für verfassungswidrig erklärt. Mehrere kleinere Parteien und mehr als 1000 Bürger hatten geklagt. Sie verstößt unter anderem gegen die Chancengleichheit der Parteien, wie das Bundesverfassungsgericht in einem gestern verkündeten Urteil entschied.
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