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Hunderte Häftlinge in Baden-Württemberg werden in der Vorweihnachtszeit auf freien Fuß gesetzt. Sie profitieren von der so genannten „Weihnachtsamnestie“. Der Gnadenakt berücksichtigt die Kriminellen, die ohnehin regulär zwischen Ende November und dem 6. Januar freigekommen wären. Die «Weihnachtsamnestie» gibt es seit 1963.