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Jugendliche sollen in den baden-württembergischen Kommunen mehr mitreden dürfen. Das Kabinett in Stuttgart beschloss heute die Eckpunkte für die Änderung der Kommunalverfassung. Demnach sollen Jugendliche ein Antragsrecht auf die Einrichtung einer Jugendvertretung erhalten. Diese soll dann ein verbindliches Rede, Anhörungs- und Antragsrecht im Gemeinderat und ein eigenes Budget bekommen.