Das Urteil im Schokostreit ist gefallen: Stiftung Warentest darf Ritter Sport nicht vorwerfen, künstliche Aromen für seine Nuss-Schokolade zu verwenden. Der Schokohersteller hatte deshalb die Note mangelhaft erhalten. Dagegen hatte das Unternehmen geklagt. Ein Grund für das Urteil dürfte eine Aussage des Aromen- Herstellers sein. Der hatte seine Garantie darauf gegeben, dass alle Stoffe für das Aroma pflanzlich sind.
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