[@cmms_media_sync:28302]
Studenten, die noch bei den Eltern leben, müssen mit weniger Bafög auskommen. Das Verwaltungsgericht Mainz hat die Klage eines Studenten zurückgewiesen. Er wollte einen Mietzuschuss von 224 Euro statt der ihm zugesprochen 49 Euro, weil seine Mutter Hartz IV bezieht und er sich an der Miete beteiligen muss.