Luxemburg: EuGH-Urteil - Übergewicht ist kein Kündigungsgrund
account_circleJulica Goldschmidttoday 18. Dezember 2014
Anzeige
[@cmms_media_sync:59948]
Arbeitnehmer mit starkem Übergewicht könnten bald besser vor Kündigung geschützt sein. Krankheitsbedingtes Übergewicht kann als Behinderung gelten, wenn sie zu deutlichen Einschränkungen im Arbeitsleben führt. Das hat der Europäische Gerichtshof heute entschieden.