Luxemburg: Cannabis-Ersatz Kräutermischungen dürfen gehandelt werden

account_circletoday 10. Juli 2014
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Kräutermischungen, die als Cannabis-Ersatz gehandelt werden, bleiben in Deutschland legal. Die Mischungen verstoßen nicht gegen das Arzneimittelgesetz – ganz einfach, weil sie kein Arzneimittel sind, so der europäische Gerichtshof. In Deutschland mussten zwei Verkäufer der Mischungen Strafe zahlen.

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