Karlsruhe: Mieter müssen Wände beim Auszug weiß streichen
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Mieter müssen farbig gestrichene Wände vor Rückgabe einer Wohnung wieder in hellen, neutralen Farben streichen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Hinterlässt der Mieter die Wände in zu ausgefallenen Farben ist er dem Vermieter gegenüber schadenersatzpflichtig.
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