Kinobetreiber müssen die Produktion deutscher Spielfilme weiter mit einer Zwangsabgabe von bis zu drei Prozent ihres Nettoumsatzes fördern. Die vom Bund geregelten Sonderabgaben an die Filmförderungsanstalt sind zulässig, urteilte das Bundesverfassungsgericht heute. Mehrere klagen von Kinobetreibern sind damit gescheitert.
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