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Kinder haben grundsätzlich ein Recht darauf, frühzeitig den Namen ihres biologischen Vaters zu erfahren. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Ein Mindestalter ist nicht erforderlich. Konkret hatten zwei 12 und 17 Jahre alte Schwestern Auskunft von einer Reproduktionsklinik verlangt. In den Vorinstanzen waren zwei Gerichte zu unterschiedlichen Urteilen gekommen.