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Hooligan-Gruppen sollen härter bestraft werden können. Sie können zukünftig als kriminelle Vereinigungen angesehen werden. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Landgerichts Dresden bestätigt. Durch die Einordnung als kriminelle Vereinigung kann allein die Mitgliedschaft oder die Unterstützung von Hooligans mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden.