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Karlruhe: Zigarettenqualm vom Nachbarbalkon muss nicht geduldet werden

account_circletoday 16. Januar 2015
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In bestimmten Fällen müssen Raucher auf dem eigenen Balkon auf die Zigarette verzichten und sich an rauchfreie Zeiten halten. Das hat der Bundesgerichtshof heute entschieden. Voraussetzung ist, dass der Rauch als «wesentliche Beeinträchtigung» empfunden wird. Eine endgültige Entscheidung ist das aber noch nicht: Die Juristen haben den Fall an das Landgericht Potsdam zurückverwiesen.

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