Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Bahnreisenden gestärkt. Hat ein Zug Verspätung, muss die Bahn die Fahrgäste in jedem Fall entschädigen – auch wenn höhere Gewalt im Spiel ist. Dass dies nur für Bahn- und nicht für Flug- oder Busreisen gilt, findet Karl-Peter Naumann vom Fahrgastverband PRO BAHN ungerecht. Verspätet sich ein Zug um ein bis zwei Stunden, haben die Reisenden laut EU-Recht Anspruch auf Erstattung von mindestens einem Viertel des Fahrpreises. Ab zwei Stunden muss die Bahn die Hälfte des Ticketpreises zurückzahlen.
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