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Bundesjustizminister Heiko Maas hat das Google-Urteil des Europäischen Gerichtshofs begrüßt. Die Richter hätten dem Grundrecht auf Datenschutz erneut einen hohen Stellenwert eingeräumt, sagte Maas. Der EuGH hatte entschieden, dass der Suchmaschinen-Anbieter Google Ergebnisse löschen muss, wenn darüber sensible persönliche Daten einer Person abgerufen werden können. Ein Spanier hatte geklagt, weil bei Google noch heute ein Zeitungsartikel erscheint, der über die Zwangsversteigerung seines Hauses vor 15 Jahren berichtet.