Einkommensnachweis nur für einen Monat statt für sechs
Das Bundesfamilienministerium will Familien in der Corona-Krise mit dem sogenannten „Notfall-KiZ“ unterstützen. Dieser Kinderzuschlag ist eine Leistung für Eltern, die für sich selbst zwar genug verdienen, das Einkommen aber nicht oder nur knapp für die gesamte Familie reicht.
Die momentane Ausbreitung des Coronavirus stellt viele Familien auch in Südbaden vor große organisatorische und finanzielle Probleme. Die Schulen und Kindertagesstätten im Land sind geschlossen, und die Eltern müssen ihre Kinder zuhause betreuen. Dabei können sie oft nicht in vollem Umfang arbeiten gehen, sind in Kurzarbeit oder haben wegen ausbleibender Aufträge große Einkommenseinbußen. Um die Familien mit kleinen Einkommen zu unterstützen, hat das Bundesfamilienministerium deshalb einen Notfall-Kinderzuschlag in die Wege geleitet. Dabei wird der Berechnungszeitraum verkürzt, so müssen Familien, die ab dem 1. April einen Antrag auf den Kinderzuschlag stellen, nicht ihr Einkommen der letzten sechs Monate nachweisen, sondern nur das Einkommen des letzten Monats vor der Antragstellung.
Der Notfall-KiZ ist ein Teil eines Sozialschutz-Paketes und tritt am 29. März 2020 in Kraft. Gelten soll die Regelung befristet bis zum 30. September 2020.
Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Bundesfamilienministeriums.
(dk)