
Das kleine Einmaleins zur Bundestagswahl bei baden.fm
Wen wähle ich mit welcher Stimme und wer zieht in den Bundestag ein? Die Antworten gibt es hier
Noch zweimal schlafen, dann ist Bundestagswahl. Na, wisst ihr alles, was ihr wissen müsst, um euer Kreuzchen zu machen? Wir gehen gemeinsam nochmal das Wichtigste durch.
Wer wird gewählt?
Wir wählen alle vier Jahre die 630 Abgeordneten des Deutschen Bundestages und damit unsere Volksvertreter. Im Bundestag beschließen sie Gesetze, die das Leben aller Menschen hierzulande betreffen.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Auch Deutsche, die im Ausland leben, sind meist wahlberechtigt. Menschen, die keine deutsche Staatsangehörigkeit haben, dürfen den Bundestag nicht wählen.
Was wähle ich mit meiner Erststimme?
Mit der Erststimme wählst Du eine Person, die in deinem Wahlkreis antritt – also die Leute auf den Wahlplakaten. Die meisten sind Kandidaten einer Partei. Es gibt aber auch Parteilose. Anders als bisher, wird die Person mit den meisten Erststimmen im Wahlkreis nicht automatisch in den Bundestag gewählt. Das hängt jetzt davon ab, ob der jeweiligen Partei ausreichend Sitze im jeweiligen Bundesland zustehen.
Und wofür stimme ich mit der Zweitstimme?
Mit der Zweitstimme wählst Du eine Partei, beziehungsweise deren Landesliste. Je mehr Zweitstimmen eine Partei bekommt, desto mehr Sitze erhält sie im Bundestag. Die Zweitstimme ist also entscheidend für die Machtverhältnisse im Parlament.
Was ist die Fünf-Prozent-Hürde?
Parteien benötigen mindestens fünf Prozent aller Zweitstimmen, um garantiert in den Bundestag einzuziehen. Gewinnen Kandidaten einer Partei über die Erststimme mindestens drei Wahlkreise, kann die Partei einziehen, auch wenn sie weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten hat.
(br)