Neko, Freiburg, Club, Diskothek, Mischpult, Feiern, DJ, Kultur, Nachtleben, Disco, Tanzen, © Philipp von Ditfurth - dpa (Symbolbild)

Clubbetreiber im Südwesten fordern Nachbesserungen bei Corona-Regeln

Die Diskotheken begrüßen zwar die Option auf 2G ohne Maskenpflicht und Einschränkungen, wollen aber mehr Planbarkeit

Es geht den Betreibern darum, dass die Diskotheken und Clubs auch dann offen bleiben können, falls sich die Corona-Infektionslage im Laufe der Herbsts und Winters weiter verschärfen sollte. In einem offenen Brief fordert die IG Clubkultur Baden-Württemberg vom Sozialministerium des Landes eine Anpassung der bestehenden Corona-Verordnung.

Diese sieht bisher vor, dass Veranstalter und Gastronomen die Maskenpflicht und andere Beschränkungen beim Tanzen wegfallen lassen dürfen, solange nur geimpfte und genesene Menschen über die 2G-Regelung Einlass erhalten. Diesen Option begrüßen die Unterzeichner des Schreibens ausdrücklich, kritisieren aber gleichzeitig, dass das nur für die Basisstufe der Pandemielage im Land gilt.

Neue Regelung sollte am besten in allen drei Pandemiestufen gelten und nicht nur in der Basisstufe

Sorgen machen sie sich eher darum, was passiert, sobald die Warn- oder Alarmstufe in Baden-Württemberg ausgerufen werden müsste. Weil Bands und DJs lange im Voraus gebucht, Partyreihen über Wochen hinweg geplant und Personal für solche Events teils händeringend gesucht werden müsse, ist den Clubbetreibern eine langfristige Planbarkeit wichtig. Sie wünschen sich deshalb weiterhin 2G ohne Maske bei voller Auslastung der Diskos - und zwar unabhängig vom Stufenplan.

Außerdem sollen die Clubs dabei mit anderen Spielstätten gleichgestellt werden, wo Livemusik stattfindet, so eine weitere Forderung und das am besten auch gleich bundesweit, um eine einheitliche Regelung in allen Bundesländern zu schaffen.

Offene Fragen beim Umgang mit externen Dienstleistern im Nachtleben

Eine offene Frage sehen die Unterstützer des Vorstoßes auch beim Umgang mit ungeimpften externen Mitarbeitern: Was passiert, wenn der gebuchte Künstler nicht gegen das Coronavirus geimpft ist oder der Türsteher des Sicherheitsdienst-Partners nicht die 2G-Kriterien erfüllt, dazu gebe es bisher keine klare Regelung, heißt es.

Die grün-schwarze Landesregierung hatte die Corona-Verordnung für Baden-Württemberg in der vergangenen Woche noch einmal angepasst und vor allem für Events und Veranstaltungen neue Lockerungen geschaffen. Gleichzeitig hat sie mit der Option auf 2G und dem gleichzeitigen Wegfall der kostenfreien Bürgertests vom Bund den Druck auf ungeimpfte Bürger erhöht. Alle geltenden Corona-Regeln zum Nachlesen finden Sie auf der Webseite des Sozialministeriums.

(fw)