Das Urteil der Bundesverfassungsrichter am Dienstag dürfte für die gesamte Musikbranche richtungsweisend sein
Das höchste deutsche Gericht kam bei der Verhandlung am Vormittag in Karlsruhe zu dem Ergebnis, dass Produzenten und Musiker in bestimmten Fällen auch ungefragt Samples anderer Künstler verwenden dürfen - und zugunsten eigener Lieder damit in das Urheberrecht eingreifen dürfen. Damit hat die Musikbranche um Moses Pelham einen Etappensieg errungen. Er hatte sich gegen eine vorherige Entscheidung des Bundesgerichtshofs gewehrt.
Zwei Sekunden Rhythmus in Dauerschleife
Vor diesen hatte ihn die deutsche Elektronikband Kraftwerk gebracht, weil sich Pelham ohne zu Fragen bei ihren Songs bedient haben soll: Konkret geht es um einen zwei Sekunden langen Ausschnitt des Kraftwerk-Titels "Metall auf Metall" von 1977. Dieser war zwanzig Jahre später als Dauerschleife unter dem Gesangspart der Single "Nur mir" der Rapperin Sabrina Setlur gelaufen. Das Lied darf seit der Beschwerde der Elektro-Urgesteine dagegen nicht mehr verbreitet werden. Dagegen hatte Pelham geklagt und nun Recht bekommen.
Kunstfreiheit in diesem Fall vor Urheberansprüchen
Jetzt muss der Bundesgerichtshof den konkreten Fall noch einmal neu aufrollen: Dort haben die Entscheidungsträger offenbar die Kunstfreiheit in Deutschland nicht ausreichend berücksichtigt, heißt es. Gerade weil das verwendete Musikstück so kurz ist, würde ein Verbot es andernfalls bestimmten Musikrichtungen so gut wie unmöglich machen, neue Tracks zu produzieren. Das Sampling anderer Songs ist für DJs und Produzenten gerade beim Hip-Hop und bei der elektronischen Musik ein alltäglicher Vorgang.