Wann darf ich die Grenze übertreten, wann nicht?
Seit Montag (16.03.2020) 08:00 Uhr gibt es in Südbaden wieder verschärfte Grenzkontrollen an der Grenze zu Frankreich und der Schweiz. Viele Grenzgänger sind unsicher, ob und wann sie die Grenze passieren dürfen.
Die Bundespolizei appelliert an alle Personen:
Bitte unternehmen Sie lediglich absolut notwendige Reisen. Jeder Einzelne muss verantwortungsvoll mit der derzeitigen Lage umgehen, um die weitere Eindämmung der Infektionsgefahren durch das Corona-Virus zu gewährleisten.“
Die Grenze übertreten darf man nur wenn man „triftige Gründe“, wie zum Beispiel ein erforderlicher Arztbesuch hat. Auf ihrer Homepage beantwortet die Bundespolizei häufig gestellte Fragen und informiert auf ihrem Twitterkanal tagesaktuell. Für Berufspendler gibt es eine Bescheinigung, die gut sichtbar in die Windschutzscheibe gelegt werden muss. Zudem muss der Ausweis gezeigt werden.
Wie lange diese Grenzkontrollen noch andauern, ist momentan noch unklar.
(dk)