Karlsruher Richter hatten vergangene Woche einen 22-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe verurteilt
Im Gerichtsprozess um einen möglichen islamistischen Terroranschlag muss der Bundesgerichtshof ab sofort das vorangegangene Urteil gegen den 22 Jahre alten Angeklagten noch einmal überprüfen. Sowohl die Anklages als auch der junge Mann selbst hätten dagegen Revision eingelegt, sagte am Montag (11.04.2022) eine Sprecherin des Gerichts.
Das Landgericht Karlsruhe hatte ihn vor einer Woche zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihren Plädoyers fünf Jahre und neun Monate Haft gefordert, die Verteidigung pochte auf einen Freispruch.
Das Urteil sei kein Mittelweg, hatte der vorsitzende Richter bei der Verkündung gesagt. Der Angeklagte habe Schuld auf sich geladen, aber diese wiege weniger schwer als von der Staatsanwaltschaft angenommen.
Fingiertes Angebot einer Schusswaffe führte zur Festnahme des Angeklagten
Verdeckte Ermittler hatten den Deutschen längere Zeit unter Beobachtungen und ihn im Juni 2021 für den angeblichen Verkauf eines Sturmgewehrts zum Bahnhof von Kehl im Ortenaukreis gelockt. Dabei hat die Polizei den Verdächtigen festgenommen. Ob er wirklich einen konkreten Anschlag in Deutschland oder in seiner Wahlheimat Frankreich geplant hatte, blieb bei dem Prozess bis zuletzt offen.
Der Bundesgerichtshof prüft das Urteil jetzt auf mögliche Rechtsfehler. Es kann die Revision theoretisch abweisen, das Urteil eigenmächtig abändern oder bei größeren Mängeln zur neuen Verhandlung zurück ans Landgericht verweisen. Dort müsste der Prozess in diesem Fall noch einmal neu aufgerollt werden.
(fw) / dpa