Es gingvor allen Dingen um die Frage, was nach der Haftstrafe mit den Verurteilten passieren soll
Im Fall des jahrelangen sexuellen Missbrauchs eines heute 10-jährigen Jungen aus Staufen hat der Bundesgerichtshof am Donnerstag (09.05.2019) eine Entscheidung über zwei ausstehende Revisionen verkündet. Die Staatsanwaltschaft hatte im Nachhinein die Urteile der zuständigen Landgerichte gegen einen beteiligten 51-jährigen Ex-Bundeswehrsoldaten und einen 34-jährigen Spanier überprüfen lassen - unter anderem, um eine Sicherungsverwahrung für die beiden zu erreichen. Zusätzlich hatte auch einer der beiden Verurteilten Rechtsmittel eingelegt.
Schuldsprüche selbst sind Rechtskräftig - Rechtsfehler bei Sicherungsverwahrung
Während der Verhandlung vor dem BGH in Karlsruhe hatte sich am Vormittag bereits ab, dass die eigentlichen Schuldsprüche der Richter an und für sich rechtskräftig sind. Allerdings hat es wohl bei der Beurteilung der Frage einer anschließenden Sicherungsverwahrung nach der eigentlichen Haftstrafe Rechtsfehler gegeben. Beide Fälle müssen deshalb jetzt vor einer anderen Kammer noch einmal neu entshieden werden.
Die beiden Männer sollen zwei von insgesamt acht Peinigern sein, die sich mehrfach an dem Kind vergangen hatten. Sie hatten die Taten auch beide gestanden. Die Mutter des Jungen und sein Stiefvater hatten ihn im Darknet gegen Geld oder andere Gefälligkeiten für Vergewaltigungen angeboten.
Das Gewaltverbrechen steht nach bisherigen Erkenntnissen der Ermittler in keinem Zusammenhang mit einem neuen möglichen Missbrauchsfall aus Staufen. Dort wird ein ehemaliger Pfadfinder-Gruppenleiter beschuldigt, sich an mindestens vier Jungen vergangen zu haben.
(fw)