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Boris Becker verliert vor Gericht gegen Oliver Pocher

Landgericht Offenburg weist Unterlassungsklage des Ex-Tennisstars ab

Der frühere Tennisstar Boris Becker hat eine weitere juristische Niederlage einstecken müssen. Das Offenburger Landgericht hat Beckers Unterlassungsklage gegen den TV-Komiker Oliver Pocher abgewiesen. Becker werde durch einen Fernsehbeitrag des Comedians nicht in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt, entschied das Gericht am Dienstag (15.11.2022).

TV-Beitrag durfte ausgestrahlt werden

Strittig war vor Gericht ein Fernsehbeitrag aus der RTL-Sendung «Pocher - gefährlich ehrlich» vom Oktober 2020. Becker verlangte laut seinem Offenburger Anwalt Samy Hammad, dass der Beitrag nicht mehr gesendet und im Internet gelöscht wird. Der dreifache Wimbledon-Sieger fühlte sich durch die Ausstrahlung sowohl in seiner Ehre als auch in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt. Das Offenburger Gericht entschied aber,  die Veröffentlichung sei möglich gewesen, da es sich um «Bildnisse der Zeitgeschichte» handelte. Die Belange der Meinungs- und Rundfunkfreiheit seien in diesem Fall wichtiger als die Privatsphäre Beckers.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Weder Becker noch Pocher waren am Dienstag (15.11.2022) sebst vor Gericht in Offenburg. Wegen Insolvenzverschleppung sitzt Becker derzeit in einem britischen Gefängnis.

(dpa/rg)