Lockdown-Verlängerung, FFP2-Maskenpflicht, Bewegungseinschränkungen
Am Dienstag (19.01.2021) beraten Bund und Länder über weitere Corona-Maßnahmen. Ab 14 Uhr treffen sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Bundesländer. Als gesichert gilt eine Verlängerung des Lockdowns bis zum 15. Februar.
Die Zahlen in Deutschland sind weiter hoch, in Südbaden gehen sie allerdings zurück. Der Stadtkreis Freiburg hat momentan eine 7-Tage-Inzidenz von 64, der Landkreis Waldshut hat mit 115 die höchste. Bei einem weiteren Bund-Länder-Treffen, heute ab 14 Uhr, wollen die Teilnehmer weitere Maßnahmen beschließen. Der Lockdown wird wohl bis zum 15. Februar verlängert, so lange sollen auch Schulen und Kitas geschlossen und im Notbetrieb bleiben.
Außerdem wird über eine verschärfte Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften und am Arbeitsplatz diskutiert. In Bayern gilt bereits seit Montag (18.01.2021) eine FFP2-Maskenpflicht in Bussen und Bahnen. Bundesweit könnte diese ebenfalls kommen, allerdings sollen auch medizinischen Masken erlaubt bleiben.
Weniger Kontakte, mehr Home-Office
Private Treffen sollen weiterhin vermieden werden. Momentan gilt: Angehörige des eigenen Hausstandes dürfen sich mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person treffen. Das könnte auch jeden Tag jemand anderes sein, aber der Kreis sollte "möglichst konstant und möglichst klein gehalten" werden.
Beim Arbeiten ist es wie bisher auch: Wo immer möglich, sollen Arbeitnehmer Homeoffice machen. Betriebe sollten zudem flexible Arbeitszeilen anbieten, um das Aufkommen in den öffentlichen Verkehrsmitteln zu reduzieren.
In der Beschlussvorlage ist außerdem eine Verschärfung des 15-Kilometer-Bewegungsradius geplant: „In Landkreisen, die aufgrund ihrer hohen Sieben-Tages-Inzidenz bis zum 15. Februar absehbar die Inzidenz von 50 nicht unterschreiten können, werden die Länder nunmehr auch unterhalb einer Inzidenz von 200 so lange und so umfangreich weitere lokale oder regionale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz ergreifen, insbesondere Ausgangsbeschränkungen und/oder die Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 km um den Wohnort, dass eine entsprechend schnelle Senkung der Infektionszahlen erreicht wird.“
Bei den letzten Beratungen Anfang Januar war die Regelung nur auf Hotspots mit einer Inzidenz von über 200 beschlossen worden.
Mehr Schutz für Alten- und Pflegeheime
Für das Personal in Alten- und Pflegeeinrichtungen soll eine FFP2-Maskenpflicht bei Kontakt zu Patienten eingeführt werden, zudem soll das Personal verpflichtend getestet werden. Für Besucher der Einrichtungen soll es Schnelltests beim Betreten geben.
Härtere Regeln soll es auch für Gottesdienste und Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften geben. Hier soll künftig bundesweit ein Mindestabstand von 1,5 Metern gelten, ebenso eine Maskenpflicht auch am Platz, Gemeindegesang wird wohl untersagt. Zusammenkünfte mit mehr als zehn Teilnehmern sollen beim Ordnungsamt spätestens zwei Werktage zuvor angezeigt werden.
Wann die Ergebnisse der Bund-Länder-Runde feststehen und verkündet werden ist noch unklar. Die Erfahrungen der letzten Beratungen waren, dass die Bundeskanzlerin noch am Abend vor die Presse tritt.
(dk)