Dem Gerichtsrat ging es vor allem um eine saubere Trennung von Religion und Rechtssprechung
Richter, Staatsanwälte und andere Justizmitarbeiter dürfen in Basel schon bald keine religiösen Symbole mehr während der Verhandlungen am Körper tragen.
Das ist das Ergebnis einer neuen Ergänzung für das kantonale Gerichtsorganisationsgesetz. Das schreibt schon jetzt allen beteiligten bei einem Prozess vor, dass sie in "gebührender Kleidung" zu ihren Gerichtsterminen erscheinen sollen.
Keine Kopftücher und keine Kreuzanhänger
Um Unabhängigkeit und religiöse Neutralität noch besser zu gewährleisten, sind nun aber bald Kopfbedeckungen wie Kippas, Turbane oder Kopftücher vor Gericht Tabu - ebenso aber auch Schmuckstücke mit christlichen Kreuzsymbolen.
Mit der Entscheidung betritt der Kanton Basel-Stadt in der gesamten Schweiz rechtliches Neuland. Auslöser war die Bewerbung einer jungen Juristin, die auf ihrem Bewerbungsfoto ihre Haare mit einem Kopftuch verschleiert hatte.
Das Verbot soll ab Sommer in Kraft treten und dann für alle Gerichte in Basel gelten. Davon ausgenommen sind externe Prozessbeteiligte wie die Verteidiger, Dolmetscher, Gutachter oder Zeugen, berichten mehrere Schweizer Zeitungen übereinstimmend.
(fw)