FREIBURG Netzkostenbefreiung für Großindustrie ist rechtswidrig
Die Befreiung stromintensiver Unternehmen von den Netzkosten ist rechtswidrig. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden und damit dem südbadischen Energiedienstleister badenova Recht gegeben. Badenova hatte 2011 gegen die Netzkostenbefreiung geklagt. Wenn stromintensive Konzerne nur wenig oder gar nichts für die Netznutzung zahlen müssten, würden kleinere und mittlere Unternehmen benachteiligt, so die Begründung des Gerichts.