Münster, Freiburg, Kirche, Turm, Wahrzeichen, © baden.fm

Lockerungen: Baden-Württemberg macht vor Pfingsten wieder schrittweise auf

Die Lockerungspläne sehen eine weitgehende Rückkehr zum normalen Leben vor, wie wir es vor dem letzten Lockdown kannten

Wieder unter den Sonnenschirmen im Eiscafé sitzen, ohne Voranmeldung in der Innenstadt shoppen oder draußen ein Vesper im Lieblingsbiergarten genießen - all das soll in großen Teilen Südbadens schon bald wieder möglich sein.

Landesgesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) hat am Dienstagabend ein umfassendes Öffungskonzept für den Einzelhandel, die Gastronomie, den Tourismus und die Freizeitbranche in Aussicht gestellt. baden.fm hatte schon zuvor über das Vorhaben berichtet, jetzt werden die genauen Details daraus bekannt:

Vom Straßencafé zum Freizeitpark: In drei Stufen zurück zum öffentlichen Leben im Südwesten

  1. In der ersten von insgesamt drei Stufen sollen unter anderem die Außengastronomie und die Freibäder, sowie auch Hotels und alle Geschäfte wieder unter Auflagen öffnen dürfen.
  2. Schritt Zwei sieht dann neben den Innenbereichen der Restaurants zum Beispiel auch wieder kleine Konzerte, Theateraufführungen oder Kinofilme mit Besucherbegrenzung vor.
  3. Und bei der letzten Lockerung wären dann auch wieder Veranstaltungen mit größeren Besucherzahlen wie Open-Air-Konzerte und Messen möglich. Und auch Freizeitparks und Hallenbäder dürften dann wieder ihre Pforten öffnen.

Die drei Stufen orientieren sich dabei streng an der 7-Tage-Inzidenz des jeweiligen Landkreises. Wenn dort die Zahlen fünf Werktage lang in Folge unter der Grenze von 100 Neuansteckungen pro 100.000 Einwohner liegen, darf der erste Öffnungsschritt am übernächsten Tag erfolgen. Bleibt die Infektionslage dann für 14 Tage weiterhin stabil und sinkt die Inzidenz weiter ab, dann ist auch Öffnungsstufe Zwei möglich. Stufe Drei folgt dann unter den gleichen Voraussetzungen noch einmal 14 Tage später.

Das komplette Lockerungskonzept mit allen vorgesehenen Bereichen hat die Landesregierung in Form einer Grafik zum Herunterladen ins Internet gestellt (PDF, 0,56MB).

Voraussetzung sind sinkende Inzidenzwerte unter 100, Coronatests und Hygienekonzepte

Der Stufenplan soll laut Sozialministerium schon in der kommenden Woche in Form gegossen werden und vor Pfingsten in Kraft treten. Dafür wird dann die Corona-Verordnung in Baden-Württemberg neu aufgesetzt. Alle Lockerungen sollen dabei aber weiterhin von umfassenden Coronatests begleitet werden. Wer also bald wieder Spargel in einer Straußenwirtschaft essen möchte oder sich in einem Klamottenladen mit Sommermode eindecken möchte, braucht dafür voraussichtlich einen tagesaktuellen, negativen Test.

Außerdem werden in den meisten Bereichen die Besucherzahlen am Anfang stark begrenzt. Die üblichen Hygieneregeln wie Abstand und Masketragen bleiben auch weiterhin bestehen. Apps zur Kontaktnachverfolgung wie die Corona-Warn-App des Bundes oder die Luca-App sollen eine größere Bedeutung im Alltag bekommen.

Schon bevor die Landkreise die einzelnen Öffnungsschritte erreichen, sollen parallel dazu Modellprojekte möglich sein. Bei denen sollen Wissenschaftler unter kontrollierten Bedingungen erforschen, welche Auswirkungen Öffnungen in bisher nicht erprobten Bereichen wie bei den Schwimmbädern, dem Tourismus, der Kinder- und Jugendarbeit oder den Freizeitparks auf das Pandemiegeschehen haben.

In Südbaden wären mit Stand Donnerstag (06.05.2021) die ersten Lockerungen schon in den Kreisen Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen drin. Über das Wochenende könnte durch die sinkenden Inzidenzzahlen auch noch der Landkreis Lörrach hinzukommen. Im Raum Waldshut und der Ortenau wäre die Infektionslage für die Öffnungsschritte momentan noch zu angespannt.

(fw)

Anmerkung der Redaktion: Dieser Beitrag befasst sich schwerpunktmäßig mit den geplanten Öffnungsschritten des Landes Baden-Württemberg. Zusätzlich dazu hat der Bundestag am Donnerstag weitreichende Freiheiten für vollständig geimpfte Menschen und Corona-Genesene beschlossen. Bevor diese kommen, muss noch der Bundesrat sein grünes Licht dazu geben. Dann dürfen sie sich künftig wieder einfacher mit anderen Geimpften treffen oder zählen bei Treffen mit ungeimpften Menschen nicht gegen die maximale Personenzahl. Außerdem wären sie von nächtlichen Ausgangssperren ausgenommen und müssen sich nach Reisen im Ausland nur dann in Quarantäne begeben, wenn sie in einem Virusvariantengebiet waren.

Zweite Anmerkung: In einer früheren Version dieses Artikel war zu lesen, dass fünf aufeinanderfolgende Tage mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 den ersten Öffnungsschritt in einem Landkreis auslösen sollen. Genauer gesagt sind es aber fünf aufeinanderfolgende Werktage. Die Wochenenden sollen dabei also nicht mitzählen. Wir haben unseren Beitrag dementsprechend aktualisiert.