Eine Woche Testbetrieb, danach indirekte Testpflicht
Das Land Baden-Württemberg will die Strategie für Coronatests an Schulen, Kitas und in der Kindertagespflege nach den Osterferien deutlich ausweiten. Ab 12.04.2021 sollen Schnelltests für Schüler und Beschäftigte ohne Anlass und in Eigenanwendung ermöglicht werden. Ab dem 19.04.2021 - eine Woche später - soll eine indirekte Testpflicht greifen. Das kündigt das baden-württembergische Kultusministerium an.
Die erste Woche gilt dabei als Start- und Testphase. Dabei kann das Testangebot zunächst freiwillig in Anspruch genommen werden. Ab dem 19. April soll in Stadt- und Landkreisen dann eine sogenannte indirekte Testpflicht gelten, abhängig von der jeweiligen Sieben-Tage-Inzidenz. In Landkreisen, in denen die Inzidenz 100 an mehr als drei Tagen in Folge überschreitet, soll ein negatives Testergebnis Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht und der Notbetreuung sein. Präsenzunterricht oder Notbetreuung haben ab der kommenden Woche folgende Schülerinnen, Schüler und deren Lehrkräfte:
- Schülerinnen und Schüler der Klassen eins bis sieben, deren Eltern zwingend auf eine Betreuung angewiesen sind. Für sie wird eine Notbetreuung eingerichtet.
- Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen. Für sie gilt weiterhin Wechselbetrieb mit einer Mischung aus Präsenz- und Fernunterricht.
Wenn das Infektionsgeschehen es ermöglicht sollen alle Klassenstufen aller Schularten ab dem 19. April wieder zu einem Wechselbetrieb aus Präsenz- und Fernunterricht zurückkehren.
(br)