Masken beim Einkaufen und im öffentlichen Personennahverkehr ab 27. April vorgeschrieben
Das Land Baden-Württemberg hat beschlossen, das Tragen von sogenannten Alltagsmasken, die Mund und Nase bedecken, beim Einkaufen und im Personennahverkehr zur Pflicht zu machen. Das verkündete Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Dienstagmittag in einer Pressekonferenz. Die Pflicht trifft ab Montag, den 27. April 2020, in Kraft.
Da zahlreiche Geschäfte wieder geöffnet seien, werde eine solche Pflicht nun noch wichtiger. Wer keine Gesichtsmaske habe, könne auch einen Schal oder ein Tuch benutzen. "Hauptsache eine Bedeckung. So sind wir auch bei weiteren Öffnungen auf der sicheren Seite", sagte Kretschmann.
Selbsverständlich gelten weiterhin die Abstandsregelungen und Alltagsbeschränkungen, betonte der Ministerpräsident. Als Gesichtsschutz gelte alles, was Mund und Nase bedecke. Sanktionen bei Verstößen wurden noch keine Beschlossen. In der Praxis sei davon auszugehen, dass bei Zuwiderhandlungen zunächst auf das Fehlverhalten hingewiesen werde. Erst im nächsten Schritt würden Bußgelder oder ähnliches fällig.
(br)