Novavax, Protein, Impfstoff, Impfung, Coronavirus, Covid-19, Spritze — © Alastair Grant - AP / dpa (Symbolbild)

Baden-Württemberg: 65 Corona-Impfschäden anerkannt

Benjamin Resetztoday 18. Februar 2025
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Weitere Anträge werden noch geprüft, zahlreiche wurden schon abgelehnt

In Baden-Württemberg sind bisher 65 Fälle von Impfschäden infolge einer Corona-Schutzimpfung anerkannt worden. Dies teilte ein Sprecher des Sozialministeriums in Stuttgart mit. Von Ende Dezember 2020 bis Ende 2024 stellten 1.409 Menschen einen entsprechenden Antrag. 730 Anträge seien abgelehnt worden, 113 hätten sich aus einem sonstigen Grund erledigt. In 501 Verfahren wird der Antrag noch geprüft.

Nach Angaben des Ministeriums wurden beispielsweise in Einzelfällen die Entzündung des Herzmuskels, des Herzbeutels, Erkrankungen einzelner Nerven oder Thrombosen und deren teilweise schwerwiegenden Folgen anerkannt.

Bearbeitungsdauer von einigen Monaten bis zu mehreren Jahren

Einen Antrag könnten Menschen stellen, die nach der Impfung noch über gesundheitliche Probleme klagten, hieß es. Voraussetzung für die Anerkennung einer Gesundheitsstörung als Folge der Impfung sei generell der Nachweis des schädigenden Ereignisses, der hierdurch verursachten gesundheitlichen Verletzung sowie der daraus resultierenden Gesundheitsstörung.

Der Sprecher des Ministeriums erklärte: "Zwischen diesen nachgewiesenen Ereignissen muss der ursächliche Zusammenhang wahrscheinlich sein." Es müsse also nach dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft mehr für als gegen einen ursächlichen Zusammenhang sprechen. "Das heißt: Eine bloße Möglichkeit des ursächlichen Zusammenhanges reicht für eine Anerkennung nicht aus. Auch ein rein zeitlicher Zusammenhang ist hierfür nicht ausreichend."

Die Dauer des Verfahrens kann sich in die Länge ziehen, erklärt das Ministerium. Insbesondere die medizinische Sachaufklärung nehme eine nicht unerhebliche Zeit in Anspruch, weil ein oder mehrere Fachgutachten eingeholt würden. So sei eine Bearbeitungsdauer von einigen Monaten bis zu mehreren Jahren möglich, wenn sich beispielsweise noch Gerichtsverfahren anschlössen.

(dpa)

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