Die Stadt Bad Krozingen unterstützt einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger dabei, einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und dabei Geld zu sparen
Bürgerinnen und Bürger mit einem niedrigen Einkommen können ab sofort Anträge stellen, um beim Kauf einer Balkon-Photovoltaik-Anlage von der Stadt mit 60 Prozent gefördert zu werden. Mit einer Balkon-PV-Anlage, die ca. 600 kWh Strom pro Jahr generiert, lassen sich bei einem Strompreis von 30 Cent/kWh so jährlich rund 180 € Stromkosten sparen.
Folgender Personenkreis im Stadtgebiet von Bad Krozingen wird gefördert:
– Alleinerziehende mit einem oder mehreren kindergeldberechtigten Kindern, wenn sie unter der Einkunftsgrenze von jährlich 50.000 € brutto liegen.
– Familien mit mindestens zwei kindergeldberechtigten Kindern, wenn sie unter der Einkunftsgrenze von jährlich 70.000 € brutto liegen.
– Familien mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind, wenn sie unter der Einkunftsgrenze von jährlich 60.000 € brutto liegen.
– Empfänger von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach Sozialgesetzbuch SGB II (erwerbsfähige Bedürftige/Hartz IV/Bürgergeld).
– Empfänger von Leistungen zum Lebensunterhalt nach Sozialgesetzbuch SGB XII (Sozialhilfe, Grundsicherung, Bürgergeld).
– Empfänger von Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
– Empfänger von Kinderzuschlag nach § 6 a Bundeskindergeldgesetz (BKGG), wenn sie mit den Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 3.7.2023 grünes Licht für die Auflage eines von der städtischen Klimaschutzmanagerin Sarah Wilms initiierten Förderprogramms „Balkon Photovoltaik“ gegeben.
(lp)