Der 27-Jährige soll im Wahn gehandelt haben
Im Prozess um den tödlichen Messerangriff auf einen Arzt in Offenburg hat der Staatsanwalt gefordert, dass der mutmaßliche Täter dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wird. Der 27-Jährige Asylbewerber habe im Wahn gehandelt und leide unter einer psychischen Krankheit. Von ihm gehe eine hohe Gefahr für die Allgemeinheit aus und es bestehe das große Risiko weiterer schwerer Straftaten, sagte Staatsanwalt Kai Stoffregen am Donnerstag (21.02.2019) am Offenburger Landgericht. Das habe ein psychiatrisches Gutachten bestätigt. Mitte August 2018 soll der Angeklagte einen 52-jährigen Allgemeinmediziner in dessen Offenburger Praxis mit zahlreichen Messerstichen getötet haben. Außerdem soll er eine Arzthelferin verletzt haben, die ihrem Chef zur Hilfe kommen wollte. Seine Schuld sei unbestritten, so der Staatsanwalt.
Nebenklage und Verteidigung schließen sich Staatsanwaltschaft an
Die drei Vertreter der Nebenkläger und die beiden Verteidiger schlossen sich der Forderung des Staastanwalts an. Die Tat sei einzig und allein auf die psychische Erkrankung des Angeklagten zurückzuführen. Der Mediziner war den Angaben zufolge nach mindestens 20 Messerstichen in Kopf und Hals am Tatort gestorben. Der Angeklagte wurde kurze Zeit nach der Tat in Offenburg festgenommen. Er sitzt seither in Untersuchungshaft und bestreitet die Tat. Der Anklage zufolge wollte er sich für eine aus seiner Sicht fehlerhafte ärztliche Behandlung rächen. Er sei offenbar davon ausgegangen, von dem Mediziner bei einer vorangegangenen Blutentnahme vergiftet worden zu sein. Ein anderes Motiv gebe es nicht.
Angeklagter soll für schuldunfähig erklärt werden
Der Arzt hinterlässt eine Frau und die gemeinsame, zehn Jahre alte Tochter. Die Familie leide unter der Tat, sagte Rechtsanwalt Rainer Stumm. Dies zeige die schriftliche Aussage der Tochter. "Ich wünsche mir wieder eine vollständige Familie", habe sie geschrieben. Um den Angeklagten in einer psychiatrischen Klinik unterbringen zu können, müsse er für schuldunfähig erklärt werden, sagte Rechtsanwalt Gerson Trüg, der die Ehefrau des getöteten Mediziners in dem Prozess vertritt. Dies habe zwar juristisch einen Freispruch zur Folge: "Dies darf nicht als Schwäche des Rechtsstaates gesehen werden, sondern als die einzige richtige Maßnahme." Der Mann werde nicht in Freiheit kommen. Die Allgemeinheit sei so vor ihm geschützt.
Urteil wird am 12. März erwartet
Der Angeklagte stammt der Anklage zufolge aus dem afrikanischen Dschibuti und nicht, wie er anfangs zunächst gesagt hatte, aus Somalia. Die Ermittler gehen davon aus, dass er 27 Jahre alt ist. Er selbst hatte in dem Prozess überraschend ausgesagt, 38 Jahre alt zu sein. Belege dafür gibt es laut Gericht aber nicht. Das Urteil am Offenburger Landgericht ist für den 12. März geplant.