Arbeitnehmer dürfen fünf Tage für Fortbildungen frei bekommen

account_circletoday 29. Juni 2015
Anzeige

Ab Mittwoch haben Arbeitnehmer in Südbaden gesetzlichen Anspruch darauf, pro Jahr fünf zusätzliche Tage zu Weiterbildungszwecken von ihrer Arbeit freigestellt zu werden. In dieser Zeit können sie sich politisch und beruflich weiterbilden, oder aber Qualifikationen für Ehrenämter erwerben. Ver.di begrüßte das sogenannte Bildungszeitgesetz. Gelten sollen aber nur Weiterbildungen, die auch von einer staatlich anerkannten Bildungseinrichtung angeboten werden.

Anzeige

Das könnte Dich auch interessieren

CooleBikesfürcooleKids
Weiterlesen ...
expand_less
We Pray
COLDPLAY
We Pray
queue_music
close