Der festgenommene Verdächtige wird sich nun wegen versuchten Mordes vor Gericht verantworten müssen
Der Autofahrer, der Anfang Februar 2022 nach einer Verfolgungsjagd mit der Polizei bei Efringen-Kirchen einen Polizeibeamten angefahren haben soll, muss sich nun bald wegen des Vorwurfs des versuchten Mordes vor Gericht verantworten. Wie am Montag (12.09.2022) erstmals bekannt wurde, hat der Generalbundesanwalt gegen den mutmaßlichen Anhänger der so genannten Reichsbürger-Bewegung Anklage erhoben.
Bei den Vorwürfen geht es darüber hinaus auch um gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, gefährliche Körperverletzung, Widerstand und tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Trunkenheit im Verkehr und weitere Anklagepunkte.
Deutschlands oberste Ermittlungsbehörde sieht bei dem damals 61-jährigen Manfed J. eine ideologische Nähe zur Reichsbürger-Weltanschauung. Diese leugnet die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und erkennt auch ihre Vertreter nicht an. Wohl aus dieser Gesinnung heraus soll er damals vor einer Polizeikontrolle geflüchtet sein, indem er einen Polizisten frontal umgefahren habe.
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Auch als dieser bereits verletzt auf der Motorhaube lag, soll J. nicht angehalten, sondern noch einmal beschleunigt haben, heißt es in der Anklageschrift, die der baden.fm-Redaktion vorliegt. Selbst Schüsse aus den Dienstwaffen der Kollegen des Beamten konnten ihn demnach nicht von der Weiterfahrt abhalten.
Beim anschließenden Sturz vom Fahrzeug hatte sich der betroffene Polizist schwere Kopfverletzungen zugezogen. Als Fahrer soll der Beschuldigte dabei auch tödliche Verletzungen des Mannes in Kauf genommen haben.
Der Verdächtige konnte schließlich nach einer Verfolgung überwältigt und festgenommen werden. Er befindet sich seit dem 7. Februar in Untersuchngshaft. Mitte Juli hatte der Bundesgerichtshof, bei dem der Fall aufgrund seiner Bedeutung gelandet ist, den Haftbefehl verlängert. Bereits seit Juni hatte die Bundesanwaltschaft das Ermittlungsverfahren übernommen.
Einen konkreten Verhandlungstermin für den Prozess vor dem Oberlandesgericht Stuttgart gibt es noch nicht. Das Verfahren ist in der Landeshauptstadt gelandet, weil die Richter dort für Staatsschutz-Anliegen entsprechenden Ausmaßes zuständig sind.
(fw)