
Anklage gegen Autofahrer wegen Nötigung fallen gelassen
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Verfahren an Bußgeldstelle abgegeben
Ein Autofahrer, der im Januar auf der B 31 zwischen Buchenbach und Freiburg einen Krankenwagen im Einsatz behindert haben soll, muss sich vorerst nicht vor Gericht verantworten. Man konnte dem 56-jährigen nicht mit Sicherheit nachweisen, dass er den Krankenwagen bewusst blockieren wollte, sagte uns die Staatsanwaltschaft Freiburg. Sie hat das Verfahren deshalb an die Bußgeldstelle des Landratsamts Breisgau-Hochschwarzwald abgegeben. Diese muss jetzt entscheiden, ob der Mann für mögliche Ordnungswidrigkeiten bestraft wird.
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