Krankenhaus, Krankenbett, Klinik, Besuche, Blumenstrauß, Patienten, Station, © Iris Kaczmarczyk - pa / dpa (Symbolbild)

An den ersten Kliniken in Südbaden dürfen Patienten wieder Besuch erhalten

Für Besuche gelten aber weiterhin strenge Auflagen, fast jedes Krankenhaus hat dabei seine eigene Regeln

Gerade nach einer Operation oder nach einer schweren Krankheit ist es vielen Menschen wichtig, nicht alleine bleiben zu müssen. Wegen der Corona-Krise mussten die Krankenhäuser in ganz Baden-Württemberg aber seit dem letzten Dezember die allermeisten Besuche für ihre Patienten verbieten - das soll sich jetzt langsam wieder ändern: Weil sich die Infektionslage in Südbaden weiter entspannt, erlauben die ersten Krankenhäuser in der Region wieder unter Auflagen Besucher zu empfangen.

Die meisten Kliniken begrenzen die Anzahl und die Dauer der Besuche

Am Freiburger Universitätsklinikum dürfen die Patienten dafür bei ihrer Einlieferung zwei feste Kontaktpersonen angeben. Pro Tag darf davon maximal eine auf die jeweilige Station ans Krankenbett kommen. In begründeten Ausnahmefällen sind auch weitere Besuche möglich, heißt es von der Klinikleitung. Diese bittet dann aber darum, die Situation rechtzeitig vorher abzusprechen, beispielsweise bei der Geburtsthilfe oder auf der Intensivstation.

Besucher brauchen einen tagesaktuellen, negativen Corona-Antigen-Schnelltest, einen Nachweis über vollständige Impfung gegen das Coronavirus oder über eine entsprechende Genesung. Für Kinder unter 14 Jahren gilt diese Regelung nicht. Alle Besucher müssen aber FFP2-Masken tragen, Abstand halten und die Hygieneregeln beachten. In Freiburg sind die Besuchszeiten von 14 bis 18 Uhr, am Standort Bad Krozingen von 14 bis 17 Uhr. Der Besuch selbst sollte nicht länger als eine Stunde andauern, heißt es.

Auch im Kreiskrankenhaus Emmendingen ist seit Dienstag wieder pro Patient und Tag wieder ein Besuch erlaubt und zwar zwischen 10 Uhr und 18 Uhr. Auch hier gelten ansonsten in vielen Bereichen ähnliche Regeln wie an der Uniklinik in Freiburg, die genauen Details hat das zuständige Landratsamt veröffentlicht.

Häufig Voranmeldung erforderlich - entweder per Telefon oder Formular

Die BDH-Kliniken in Waldkirch und Elzach schließen sich ebenfalls den Lockerungen an, bestätigt uns ein Sprecher auf baden.fm-Anfrage. Die Besuchsregelung sieht dort unter anderem eine telefonische Voranmeldung vor, im Anschluss sollen Besucher vor Ort möglichst einen Antigen-Schnelltest machen, bevor sie auf die Stationen dürfen.

Als Alternative gelten auch hier entsprechende Impf- oder Genesungsnachweise. In Elzach gilt dabei das Limit von maximal einem Besuch von einer einzelnen Person pro Woche. Nach spätestens zwei Stunden sollen die Gäste außerdem wieder gehen.

Schon ein paar Tage früher dran waren die Kliniken des Landkreises Lörrach. Seit dem 19. Mai dürfen sich die Patienten dort für eine Stunde pro Tag mit einem anderen Menschen treffen - allerdings nur, wenn dieser vollständig geimpft ist oder selbst schon eine Covid-19-Infektion komplett durchgemacht hat. Anders als bei den anderen Krankenhäusern werden Antigen-Schnelltests hier nicht anerkannt. Besucher müssen außerdem ein ausgefülltes Formular mitbringen (PDF, 0,35MB).

Das Ortenau Klinikum plant ab dem 1. Juni 2021 das absolute Besuchsverbot aufzuheben. Ab kommenden Dienstag sind damit auch ohne gesonderte Genehmigung durch den behandelnden Arzt wieder normale Patientenbesuche möglich. Jeder Patient kann pro Tag eine geimpfte, genesene oder getestete Person zwischen 15 und 18 Uhr empfangen. Im Zweifelsfall kann der Corona-Schnelltest dabei auch direkt vor dem Krankenhaus durchgeführt werden.

Manche Krankenhäuser halten vorerst auch weiter an Besuchsverbot fest

An der Helios Rosmann Klinik in Breisach, dem Diakoniekrankenhaus in Freiburg und dem St. Josefskrankenhaus in Freiburg gilt nach unseren Recherchen weiterhin das allgemeine Besuchsverbot seit dem letzten Winter. Ausnahmen sind hier nur in Einzelfällen nach Rücksprache mit den behandelnden Ärzten möglich, etwa, um sich von einem sterbenden Patienten verabschieden zu können.

(fw)