Coronavirus, Testpflicht, Einreise, Schnelltest, Urlaub, Reisen, © Sebastian Gollnow - dpa (Symbolbild)

Alles Wichtige zu den ersten Lockerungen in Südbaden im Überblick

Nicht nur die Restaurants und Kneipen dürfen ab Samstag wieder öffnen, auch weitere Bereiche des öffentlichen Lebens

Als eines der ersten Bundesländer in Deutschland hat Baden-Württemberg umfassende Lockerungen bei den Corona-Maßnahmen ab Samstag (15.05.2021) beschlossen. Dazu gehört nicht nur, dass viele Wirte wieder Gäste auf ihren Terrassen und Restaurant-Innenbereichen empfangen dürfen. Auch in vielen anderen Bereichen des öffentlichen Lebens soll vieles wieder so werden, wie wir es in ähnlicher Form zuletzt im Sommer 2020 erleben konnten.

Landessozialminister Manne Lucha (GRÜNE) hat dafür am Donnerstagabend (13.05.2021) die finale Version seines Drei-Stufen-Konzepts vorgestellt. Grundvoraussetzung für jeden Lockerungsschritt sind dabei stabil sinkende 7-Tage-Inzidenzen in den einzelnen Landkreisen von mindestens fünf Tage in Folge unter dem Grenzwert von 100. Bleibt das für mindestens 14 Tage am Stück so, kann dann jeweils die nächste Stufe starten.

Lockerungen für die Regionen Freiburg, Emmendingen, Breisgau-Hochschwarzwald und Ortenau möglich

In Südbaden gilt das zum geplanten Start am Samstag voraussichtlich für alle Landkreise außer Waldshut und Lörrach. Hier waren die Infektionszahlen vor dem Wochenende weiterhin zu hoch, beziehungsweise nicht lange genug unter dem Schwellwert von 100. Dort kommen die Lockerungen dementsprechend erst später.

Mit allen Öffnungen geht nicht nur ein strenges Hygienekonzept, sondern auch eine Testpflicht für Besucher einher. Alle Bürger können sich nicht nur am Arbeitsplatz kostenlos testen lassen, sondern auch an den Testzentren in der Region. Von der Pflicht ausgenommen ist, wer bereits seit 14 Tagen vollständig gegen das Coronavirus geimpft ist oder sich komplett von einer Covid-19-Erkrankung erholt hat. Vor Ort muss das allerdings im Zweifelsfall nachgewiesen werden.

Kontaktbeschränkungen und Regeln für den Schulbetrieb

Ganz unabhängig von den einzelnen Lockerungsstufen gelten weiterhin bestimmte Regeln: Und die umfassen nicht nur Maske-Tragen, Abstandhalten und Hygiene. So dürfen sich im Südwesten nach wie vor maximal fünf Menschen aus zwei Haushalten treffen. Vollständig Geimpfte, Genesene oder Kinder bis 13 Jahre zählen aber nicht gegen diese Grenze.

An den Kitas soll der Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen laufen. An den Grundschulen soll Präsenzunterricht ohne Abstand möglich sein. Bei den weiterführenden Schulen bleibt weiterhin das Wechselmodell zwischen Unterricht vor Ort und Zuhause vor dem Tablet oder PC erhalten - Ausnahme sind hier die Abschlussklassen.

Körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetik-, oder Massagestudios bleiben offen, müssen aber bestimmte Extra-Regeln einhalten.

Die Öffnungsstufe 1 umfasst unter anderem:

  • Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen und andere Übernachtungsangebote
  • Innen- und Außengastronomie: Hier gelten Sperrzeiten zwischen 21 und 6 Uhr
  • Freibäder und Badeseen: Das umfasst auch die Außenbereiche von Thermen und Spaßbädern, die drinnen ansonsten noch geschlossen bleiben müssen
  • kleinere Konzerte und Theateraufführungen im Freien, sowie Auto- und Open-Air-Kinos: für maximal 100 Besucher
  • kleinere Freizeitangebote im Freien wie Minigolf, Bootsverleihe oder Hochseilgärten
  • Galerien, Museen, Gedenkstätten
  • Zoos und botanische Gärten: Hier dürfen auch Gewächs- und Tierhäuser
  • Profisport-Events im Freien für bis zu 100 Zuschauer
  • ...und einige Punkte mehr

Die komplette Übersicht über alle Bereiche, in denen ab dem Wochenende und auch danach wieder gelockert werden darf, hat die Landesregierung in einem dreiseitigen Dokument online gestellt (PDF, 4,7MB). Dort lassen sich auch alle Regeln für den Einzelhandel und andere Branchen nachlesen.

Stufe 2 und 3 folgen jeweils 14 Tage später

In der zweiten Öffnungsstufe könnte schon vierzehn Tage später eine Rückkehr von Messen, sowie weiteren Konzerten und Kulturveranstaltungen folgen. Drinnen gilt dann eine Grenze von maximal 100 Besuchern, im Freien wären es bis zu 250. Neben den Freibädern könnten dann auch die Hallenbäder, Saunalandschaften und Thermen wieder öffnen. Und auch für Fitnessstudios und den Hallensport wäre wieder eine erste Perspektive in Sicht.

Die dritte Öffnungsstufe folgt frühestens noch einmal zwei Wochen danach. Sie sieht vor, dass zum Beispiel auch wieder Freizeitparks mit entsprechenden Einlassbeschränkungen und Hygienekonzepten wieder aufmachen dürfen. Der Europa-Park in Rust wird voraussichtlich aber schon vorher wieder probeweise am Start sein. Ein Modellprojekt im Zuge der Pandemie-Erforschung soll es den Betreibern ermöglichen, den südbadischen Freizeitpark schon vorab für begrenzte Besuchergruppen zu öffnen.

(fw)

Anmerkung der Redaktion: Dieser Beitrag beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit den jüngsten Änderungen der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Zusätzlich gibt es weitere Lockerungen für Geimpfte und Genesene, die der Bund beschlossen hat. Für sie fällt unter anderem die Quarantänepflicht nach der Rückkehr aus Corona-Risikogebieten weg.