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ADAC warnt vor 10 verbreiteten Auto-Irrtümern im Winter

account_circletoday 26. November 2015
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Auch bei Eis und Schnee ist auf deutschen Straßen nicht alles erlaubt

Mit den sinkenden Temperaturen und dem ersten Schneefall kommen auf die Autofahrer jetzt endgültig wieder die ungemütlichen Tage zu. Gerade viele Arbeitnehmer kennen den morgendlichen Dauerstress rund ums frühe Aufstehen, um noch rechtzeitig die Scheiben am Auto vom Eis freizukratzen. Allerdings halten sich rund um das Thema Auto weiterhin viele Winter-Mythen, vor denen der ADAC Südbaden jetzt warnt und Klarheit verschaffen möchte:

1.) Im dicken Wintermantel ans Lenkrad

 — © ADAC
ADAC

Für große Probleme kann allein schon die falsche Bekleidung beim Autofahren sorgen. Natürlich sollte sich niemand bei Minusgraden nur im Hemd oder Bluse ans Steuer setzen müssen. Aber wer mit einer dick gefütterten, geschlossenen Daunenjacke losfahren will, setzt damit im Extremfall sogar sein Leben aufs Spiel. Die Verkehrsexperten warnen davor, dass dann der Sicherheitsgurt nicht mehr richtig sitzt. Bei einem Unfall kann das Querband tief in den Bauch einschneiden und innere Verletzungen verursachen - und das sogar schon ab dem niedrigen Tempo von nur 16 Kilometern pro Stunde.

2.) Den Motor laufen lassen

Na klar, denken sich viele: Wenn der Wagen bei laufendem Motor schon einmal aufheizt, geht das mit dem Schnee wegmachen und Eiskratzen auch viel schneller. Streng genommen ist das aber in Deutschland verboten und kann einem nicht nur 10 Euro Bußgeld von der Polizei einbringen, sondern auch böse Blicke von den Nachbarn. Denn auf Motorenlärm und Abgase am frühen Morgen reagieren die meisten sehr sensibel. Außerdem bringt die Idee in der Wirklichkeit kaum etwas: Im Stand braucht es sehr lange, bis ein Motor wirklich warm gelaufen ist.

3.) Ski und Snowboard auf dem Rücksitz

 — © Axel Griesch - ADAC
Axel Griesch - ADAC

Die Wintersportausrüstung gehört in spezielle Behälter oder Tragesysteme aufs Dach oder hinten auf die Heckklappe des Autos - und nicht etwa ungesichert auf den Rücksitz, wie es viele Skifahrer und Snowboarder gerne tun. Ungesicherte Ladung wird auch im Winter mit einem Punkt in Flensburg, sowie bis zu 75 Euro Bußgeld geahndet. Denn bei einem Unfall können sich die Skier sogar durch die Rückenlehne bohren und Skistiefel den Fahrer am Kopf treffen. Der ADAC warnt, dass zum Beispiel auch ein Koffer bei einem Unfall mit Tempo 50 mit einer Wucht von einer Tonne auftreffen kann.

4.) Mit Guckloch losfahren

 — © Simon Katzer - ADAC
Simon Katzer - ADAC

Noch immer hält sich unter vielen Autofahrern das Gerücht, es würde reichen, wenn der Fahrer ein kleines Guckloch von der zugeschneiten oder vereisten Scheibe freischaufelt. Das ist nicht nur falsch, sondern auch für andere Verkehrsteilnehmer extrem gefährlich. Denn bei eingeschränkter Sicht kommt es schnell zu Unfällen. Wer daher erwischt wird, muss mit 10 Euro Strafe rechnen. Experten raten außerdem darauf zu achten, dass die Scheibenwischer frei von Schnee sind und genügend Frostschutzmittel im Wischwasser, um auch bei schlechten Wetter als Fahrer den Durchblick zu behalten.

5.) Schnee auf dem Autodach lassen

 — © Simon Katzer - ADAC
Simon Katzer - ADAC

Wenn sich bei einem plötzlichen Bremsmanöver die dicke Schneedecke vom dem Autodach löst und entweder auf die eigene Frontscheibe kracht oder auf die des nachfolgenden Autofahrers, ist klar, warum nicht nur die Autoscheiben im Winter von Schnee und Eis befreit werden müssen. Aber auch Blinker, Rücklichter, Scheinwerfer und Autokennzeichen müssen vor Fahrtantritt komplett frei liegen, so will es der deutsche Gesetzgeber.

6.) Mit den falschen Reifen unterwegs

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