Frau leidet unter Wahnvorstellungen - Gesellschaft soll vor ihr geschützt werden
Es ist eine schockierende Tat, die sich im März 2019 in Basel ereignet hat: Eine 76-Jährige tötet einen siebenjährigen Jungen mit zwei Messerstichen. Ihr Motiv: Wut auf die Behörden. Das Gericht wertet die Tat als Mord. Da die Angeklagte als schuldunfähig eingestuft wird, kommt sie nicht in Haft, sondern in Verwahrung - um die Allgemeinheit vor ihr zu schützen.
Am Dienstag (11.08.2020) sprach das Gericht in Basel das Urteil gegen die psychisch auffällige Seniorin. Der kleine Junge sei ein willkürliches Opfer gewesen, spontan von der Frau ausgesucht, um einen Mord zu begehen. Ihr Unrecht sehe sie nicht ein, so das Gericht, das in seinem Urteil einem psychiatrischen Gutachten über die Rentnerin folgte. Wahnvorstellungen habe sie gehabt, leide an sogenanntem Querulantenwahn. Die Gesellschaft gelte es vor der Frau zu schützen, da sie ihre Schuld nicht begreife und eine Gefahr darstelle.
Die Täterin trägt ein eigenes 21-seitiges Plädoyer vor
Die 76-Jährige ist überzeugt, über Jahre von den Behörden drangsaliert worden zu sein. Den Mord beging sie, um sich und ihren Vorwürfen Gehör zu verschaffen. Am ersten Verhandlungstag trug sie deshalb ein eigenes 21-seitiges Plädoyer vor, in dem sie die angebliche Ungerechtigkeit der Behörden darlegte.
Ins Gefängnis muss die Täterin nicht. Das Gericht ordnete die Verwahrung der Frau an. "Spätestens mit dieser Tat ist der Wahn für alle offensichtlich geworden", sagte die Vorsitzende Richterin. Eine Therapie erhält die 76-Jährige nicht, die Familie des getöteten Jungen keinen Schadensersatz.
(br)