Mehr Klimaschutz, zinslose Darlehen in der Eigenheimförderung und neue Förderlinie für Mitarbeiterwohnungen
Für Wohnungs- und Häuslebauer in Baden-Württemberg gibt es ein neues Förderprogramm. Dafür hat die Landesregierung rund 250 Millionen Euro bereitgestellt. Wohnungsbauministerin Nicole Hoffmeister-Kraut spricht von neuen Impulsen, „um Wohnraumförderung noch attraktiver zu machen“
Das neue Förderprogramm „Wohnungsbau BW 2020/2021“ tritt zum 1. April 2020 in Kraft. Damit soll die Wohnraumförderung noch attraktiver werden und neue wichtige Anreize setzen, so Wohnungsbauministerin Nicole Hoffmeister-Kraut:
Mit rund 250 Millionen Euro investieren wir auch weiterhin so viel in den sozialen Wohnungsbau wie seit Mitte der 1990er-Jahre nicht mehr. Ich bin überzeugt, dass wir unserem Ziel, ausreichend bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, so Schritt für Schritt näherkommen.“
Energieeffizienzhaus-Standard KfW 55 wird mit dem neuen Programm verbindlich. Damit soll auch im sozialen Mitwohnungsbau mehr auf Klimaschutz gesetzt werden. „Der Klimaschutz ist die zentrale Herausforderung unserer Gesellschaft und unserer Zeit. Klimaneutraler Wohnungsbau ist wirtschaftlich und sozial. […] Um die gesamtgesellschaftliche Aufgabe des Klimaschutzes mit der Schaffung bezahlbaren Wohnraums zu verzahnen, wollen wir gerade auch im sozialen Wohnungsbau künftig auf noch mehr Energieeffizienz achten“, so Hoffmeister-Kraut weiter. Wenn der Investor nachweisen kann, dass die Mehrkosten 150 Euro je Quadratmeter Wohnfläche überschritten wurden – und damit die Maßnahmen unverhältnismäßig waren - kann man eine Befreiung dieser Verpflichtung beantragen.
Bei der sozialen Mietwohnraumförderung ist eine wichtige Neuerung die Festanteilsfinanzierung, die aufgrund der Förderung künftig markzinsunabhängig erfolgt, sondern künftig prozentual festgeschrieben wird. Eine weitere Neuerung ist die Erhöhung der berücksichtigungsfähigen Baukosten von 3.000 auf 3.500 Euro je Quadratmeter Wohnfläche bei der Mietwohnraumförderung.
Neue Förderlinie für Unternehmen, die für ihre Beschäftigten günstige Wohnungen bauen
Mit der neuen Förderlinie „Mitarbeiterwohnen“ wolle man die Unternehmen gezielt bei der Anwerbung von Fachkräften unterstützen, so die Ministerin. Bei den geförderten Wohnungen handelt es sich ebenfalls um sozial gebundenen Wohnraum, was einen Wohnberechtigungsschein erfordert. Die Förderung für Mitarbeiterwohnen kommt voraussichtlich im Herbst dieses Jahres.
Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern sei die Wohneigentumsquote in Deutschland unterdurchschnittlich. „Dabei sind die eigenen vier Wände immer noch die beste Altersvorsorge“, betonte die Ministerin. „Wir wollen gerade auch Menschen mit relativ niedrigerem Einkommen beim Neubau oder Erwerb von Bestandsimmobilien unterstützen und bieten im neuen Programm dafür zinslose Darlehen.“ Förderdarlehen mit 15-jähriger Zinsbindung und 15-jähriger Zinsvergünstigung werden im Zins künftig auf 0,0 Prozent p. a. verbilligt, sodass die aus den Bau- bzw. Erwerbspreisen erwachsende finanzielle Belastung reduziert wird. Außerdem gelten künftig die gleichen Konditionen für den Bau neuen Eigentums und den Erwerb eines bereits bestehenden Objekts.
(dk)