Corona, Schnelltest, Antigen-Schnelltest, Coronavirus, Testzentrum, Pandemie, © Robert Michael - dpa-Zentralbild

19-Jähriger erbeutet 5,7 Millionen Euro durch Coronatest-Betrug

Das falsche Testzentrum wurde von der Kassenärztlichen Vereinigung noch nicht gesperrt

Ein heute 20-Jähriger aus Freiburg musste sich am Montag (30.05.2022) vor dem Jugendschöffengericht in Freiburg verantworten, weil er ein fiktives Corona-Testzentrum eröffnet und insgesamt 492.000 nicht erfolgte Coronatests über die Kassenärztliche Vereinigung (KV) abgerechnet hatte. 5,7 Millionen Euro erschlich sich der junge Mann mit dieser Masche. Entstanden war die Idee in einer Kneipe. Der Angeklagte wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

"Fassungslos" machte es sogar den vorsitzenden Richter, wie einfach es für den zur Tatzeit 19-Jährigen gewesen sei, ein nicht wirklich existierendes Corona-Testzentrum anzumelden und das Geld bei der KV in Rechnung zu stellen. Diese überwies ohne weitere Rückfragen. Nur durch eine Mitarbeiterin der Bank flog der Betrug schlussendlich auf. Diese war, aufgrund der enormen Summe, die mit einem Schlag auf dem Konto des beschuldigten Auszubildenden eingegangen war, stutzig geworden und hatte der Polizei einen Verdacht auf Geldwäsche gemeldet.

Im Spätsommer vergangenen Jahres hatte der Angeklagte, dessen Vater selbst Corona-Testzentren betrieb, in einer Bar vor seinen Freunden behauptet, dass es sehr einfach sei, Geld mit Coronatests über die KV zu erschleichen. Als die Freunde ihm nicht glaubten, machte der junge Mann Nägel mit Köpfen: Er meldete ein fiktives Testzentrum unter der Adresse der Kneipe an und stellte die Millionensummer für die fast 500.000 Coronatests in Rechnung. Wenige Tage später ging das Geld auf seinem Konto ein.

Es wurde ihm viel zu leicht gemacht."

Ein ermittelnder Kriminalpolizist erklärte, dass es keinerlei Kontrolle seitens der Kassenärztlichen Vereinigung gegeben habe. Nicht einmal ein Formular habe unterschrieben werden müssen. "Es wurde ihm viel zu leicht gemacht." Dies wurde dem Angeklagten auch zugute gehalten. Wenn man bedenke, wie schwer es sonst sei, Anträge auf Kostenerstattung bei den Kassen einzureichen, sei dieses Vorgehen der KV absurd, so der Richter. Besonders skurril: Das fiktive Testzentrum wurde von der KV bis Dato noch nicht geschlossen, sodass theoretisch weiter falsche Tests darüber abgerechnet werden könnten. Das Geld fror die Bank des Angeklagten ein, als sie von dem Betrug Wind bekam und überwies die Millionensumme selbstständig an die KV zurück.

Schlussendlich wurde der Auszubildenden zu einer Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt. Zusätzlich muss er eine Geldstrafe von 1.500 Euro bezhalen sowie die Kosten des Verfahrens tragen.

(br)