Fördergelder als Ausgleich für entgangene Einnahmen durch Corona
Ab August unterstützt das Land Baden-Württemberg Vereine und Organisationen, die durch die Corona-Krise in Not geraten sind, mit insgesamt bis zu 15 Millionen Euro. Das Sozialministerium hat am Mittwoch bekanntgegeben, dass es pro Verein einmalig maximal 12 000 Euro gibt, die nicht zurückgezahlt werden müssen.
Auf Grund von Kontakt- und Versammlungsbeschränkungen sind Trainingseinheiten, Sportveranstaltungen, Feste, Versammlungen und Events ausgefallen, was für fehlende Einnahmen gesorgt hat. Finanzielle Unterstützer sind zu großen Teilen auch weggefallen. Mit den Fördergeldern sollen die Vereine entgangene Einnahmen wie Eintrittsgelder oder Veranstaltungserlöse ausgleichen können.
Soziale Organisationen wie Tafelvereine oder Migrantenorganisationen werden zwar bevorzugt, aber das Programm ist auch für ehrenamtlich getragene, gemeinnützige Vereine offen.
(dpa/nos)