Es war einer der größten Streits in der Geschichte des Musikgeschäfts: Darf eine Plattenfirma für das weltweit bekannte Geburtstagslied "Happy Birthday To You" Nutzungsgebühren verlangen? Genau das hatten die Branchenriesen Warner und Chapell Music bereits seit acht Jahrzehnten so gemacht - wer den Song seitdem in Filmen, bei Bühnenauftritten, Werbeclips oder TV-Sendungen verwenden wollte, musste bis zu 1500 US-Dollar bezahlen. Seit 1935 ist das Werk als Klavier-Arrangement urheberrechtlich geschützt, seit 1988 liegen die Rechte bei Warner/Chapell. Über zwei Millionen Dollar haben die beiden Labels auf diese Art pro Jahr eingenommen. Doch damit ist jetzt Schluss: Ein US-Richter hat jetzt entschieden, dass die Firmen gar nicht im Besitz der Rechte für den Geburtstagsklassiker sind. Sie halten zwar weiterhin alle Nutzungs- und Vervielfältigungsrechte an einer speziellen Piano-Aufnahme des Stücks - aber haben keinen Anspruch auf den Song im Allgemeinen. Damit darf jetzt wieder jeder ungeschoren "Happy Birthday To You" singen und zwar gratis.
Doris Heinrichs - Fotolia.com
Happy Birthday To You darf wieder kostenlos gespielt werden
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